Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
Akutelle Angebote im Raiffeisen-Markt
Topnews
Verlängerte Antragsfrist nun in Kraft
Im Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls tritt morgen die angekündigte Verlängerung der Antragsfrist bis zum 30. September in Kraft. Darauf hat das Bundeslandwirtschaftsministerium am vergangenen Freitag hingewiesen.
Im Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls tritt morgen die angekündigte Verlängerung der Antragsfrist bis zum 30. September in Kraft. Darauf hat das Bundeslandwirtschaftsministerium am vergangenen Freitag hingewiesen. Durch die Änderung könne die Förderung, mit der in der Sauenhaltung die Umsetzung der geänderten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorangebracht werden solle, nun auch noch 2022 abgerufen werden. Zuvor stand das im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets vereinbarte Fördervolumen von 300 Mio Euro nur bis Ende 2021 zur Verfügung.
Mit der Fristverlängerung will das Ministerium gewährleisten, dass sauenhaltende Betriebe auch Vorhaben finanzieren können, wenn der Abschluss des Umbaus erst im kommenden Jahr erfolgt. "Landwirte, die ihre Ställe zum Wohl der Tiere umbauen, brauchen Planungssicherheit", unterstrich Ressortchefin Julia Klöckner. Die Fristverlängerung sei ein wichtiges Signal an alle Betriebe, die ihre Ställe kurzfristig tierwohlgerechter umbauen wollten.
Der Fördersatz im Programm beträgt laut Angaben des Ministeriums maximal 40 % der förderfähigen Ausgaben. Außerdem sei das Fördervolumen je Betrieb und Vorhaben auf maximal 500 000 Euro begrenzt. Förderfähig sei auch die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts. Wie das Agrarressort betont, darf das geförderte Bauvorhaben nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sein. Außerdem sei es bis Ende 2022 abzuschließen. AgE
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Verlängerte Antragsfrist nun in Kraft
Im Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls tritt morgen die angekündigte Verlängerung der Antragsfrist bis zum 30. September in Kraft. Darauf hat das Bundeslandwirtschaftsministerium am vergangenen Freitag hingewiesen.
Im Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls tritt morgen die angekündigte Verlängerung der Antragsfrist bis zum 30. September in Kraft. Darauf hat das Bundeslandwirtschaftsministerium am vergangenen Freitag hingewiesen. Durch die Änderung könne die Förderung, mit der in der Sauenhaltung die Umsetzung der geänderten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorangebracht werden solle, nun auch noch 2022 abgerufen werden. Zuvor stand das im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets vereinbarte Fördervolumen von 300 Mio Euro nur bis Ende 2021 zur Verfügung.
Mit der Fristverlängerung will das Ministerium gewährleisten, dass sauenhaltende Betriebe auch Vorhaben finanzieren können, wenn der Abschluss des Umbaus erst im kommenden Jahr erfolgt. "Landwirte, die ihre Ställe zum Wohl der Tiere umbauen, brauchen Planungssicherheit", unterstrich Ressortchefin Julia Klöckner. Die Fristverlängerung sei ein wichtiges Signal an alle Betriebe, die ihre Ställe kurzfristig tierwohlgerechter umbauen wollten.
Der Fördersatz im Programm beträgt laut Angaben des Ministeriums maximal 40 % der förderfähigen Ausgaben. Außerdem sei das Fördervolumen je Betrieb und Vorhaben auf maximal 500 000 Euro begrenzt. Förderfähig sei auch die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts. Wie das Agrarressort betont, darf das geförderte Bauvorhaben nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sein. Außerdem sei es bis Ende 2022 abzuschließen. AgE
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Verlängerte Antragsfrist nun in Kraft
Im Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls tritt morgen die angekündigte Verlängerung der Antragsfrist bis zum 30. September in Kraft. Darauf hat das Bundeslandwirtschaftsministerium am vergangenen Freitag hingewiesen.
Im Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls tritt morgen die angekündigte Verlängerung der Antragsfrist bis zum 30. September in Kraft. Darauf hat das Bundeslandwirtschaftsministerium am vergangenen Freitag hingewiesen. Durch die Änderung könne die Förderung, mit der in der Sauenhaltung die Umsetzung der geänderten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorangebracht werden solle, nun auch noch 2022 abgerufen werden. Zuvor stand das im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets vereinbarte Fördervolumen von 300 Mio Euro nur bis Ende 2021 zur Verfügung.
Mit der Fristverlängerung will das Ministerium gewährleisten, dass sauenhaltende Betriebe auch Vorhaben finanzieren können, wenn der Abschluss des Umbaus erst im kommenden Jahr erfolgt. "Landwirte, die ihre Ställe zum Wohl der Tiere umbauen, brauchen Planungssicherheit", unterstrich Ressortchefin Julia Klöckner. Die Fristverlängerung sei ein wichtiges Signal an alle Betriebe, die ihre Ställe kurzfristig tierwohlgerechter umbauen wollten.
Der Fördersatz im Programm beträgt laut Angaben des Ministeriums maximal 40 % der förderfähigen Ausgaben. Außerdem sei das Fördervolumen je Betrieb und Vorhaben auf maximal 500 000 Euro begrenzt. Förderfähig sei auch die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts. Wie das Agrarressort betont, darf das geförderte Bauvorhaben nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sein. Außerdem sei es bis Ende 2022 abzuschließen. AgE


